Schon 2012 beantragte die Stadt Buckow die Ausgliederung aus dem Geltungsbereich der Naturpark-Verordnung. Einzelheiten können der Beschlussvorlage
und dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung entnommen werden. Aufgrund dieses Beschlusses erfolgte per Schreiben an die damalige Ministerin Tack der Antrag auf die Ausgliederung des Stadtgebietes Buckow aus dem Geltungsbereich der Naturpark-Verordnung. Auf diesen Antrag gab es niemals eine Antwort!
2017 forderten im Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach unserer Kenntnis) die Gemeinden Buckow, Garzin-Garzau, Müncheberg, Oberbarnim und Waldsieversdorf erhebliche Ausweitungen der Ortslagen und eine stärkere Orientierung am Text der Musterverordnung für LSG in Brandenburg. Einzelheiten können teilweise auf den Seiten der Gemeinden eingesehen werden, uns liegen leider nicht alle Informationen vor:
Buckow + Hasenholz
(inkl. der Karten mit den zusätzlichen Gebietsausweisungen)