Warum wurde mit der kartographischen Gebietsausweisung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, rechtmäßig errichtete Bauten aus den Naturschutzgebieten (NSG) herauszulösen? Im Naturpark liegen 4 besiedelte Gebiete in den NSG, sind also noch stärkeren Verboten ausgesetzt als der Rest im Naturpark: - Pritzhagener Mühle - Eichendorfer Mühle - Alte Mühle - Seestrasse 19 (südlich gr. Schlagenthinsee, Müncheberg)
Wie sollen die Punkte § 5, Abs. 2 und 6 sowie § 6, Abs. 1, Nr. 1, 5 und 6 auf bisher durch den Menschen genutzten Flächen angewendet werden? § 5, (1) Zur Erreichung des Schutzzweckes im Landschaftsschutzgebiet ist es im Naturpark geboten, 2. die Naturparkverwaltung an allen Planungen, die den Schutzzweck berühren, zu beteiligen, ... 6. die Bestandsregulierung von Tierarten im Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung vorzunehmen.
- Widerspricht dies nicht den Änderungen, die die Beteiligung der Naturparkverwaltung zugunsten der UNB streicht?
§ 6, (1) Im Naturpark ist es verboten, 1. außerhalb der dafür zugelassenen Plätze zu biwakieren, zu zelten, Wohnwagen abzustellen, Feuerstellen einzurichten oder Feuer anzuzünden,
- Ist Grillen akzeptabel, was ist mit Kerzen und Heizung (Kohle, Gas, Öl und Kamine)? In anderen LSG-VO und der Muster-VO ist dies spezifischer gelöst.
5. Werbeeinrichtungen, Tafeln oder Inschriften außerhalb der Ortslagen anzubringen, soweit sie nicht dem Schutz des Naturparkes, dem Verkehr oder Ortshinweisen dienen,
- Ist die Werbung für im Naturpark befindliche Gewerbetreibende somit in weiten Bereichen verboten? Die meisten Zufahrtsstraßen befinden sich außerhalb der Ortslagen. Sind Hinweisschilder auf Gewerbetreibende dort Ortshinweise oder Werbeeinrichtungen?
6. vom 1. Februar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres im Umkreis von 300 m um die Brutplätze von Adlern, Kranichen, Schwarzstörchen, Grossfalken und Uhus sowie im Umkreis von 150 m um die Fortpflanzungs- und Vermehrungsstätten anderer vom Aussterben bedrohter Tierarten ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde Wirtschafts- oder Pflegemaßnahmen durchzuführen.
- Woher erfährt man entsprechenden Brut- und anderen -plätzen? Muß jeder Einwohner regelmäßig Anfragen diesbezüglich stellen?